Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeit und Verkehrsstrafrecht

Ich bin seit meiner Anwaltszulassung regelmäßig auf diesem Rechtsgebiet als Anwalt tätig und betreue Mandanten in sämtlichen Fragestellungen und Problematiken, die sich im Rahmen eines Verkehrsunfalles ergeben. Insofern geht es aber nicht nur um die Geltendmachung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalles, sondern auch um die rechtliche Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Verkehrsangelegenheiten, z.B. wegen des Vorwurfs einer Verkehrsunfallflucht und dem Vorwurf einer Körperverletzung im Straßenverkehr. Darüber hinaus betreue ich aber auch Mandanten in Führerscheinangelegenheiten und Angelegenheiten gerichtet auf die Wiederteilung der Fahrerlaubnis.

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Scheidungsrecht und Familienrecht

Im Falle der Trennung und Scheidung sind für Mandanten oft einschneidende, aber auch existenzielle Fragen zu beantworten. Als auf diesem Rechtsgebiet seit Jahren tätiger Rechtsanwalt unterstütze ich betroffene Mandanten bei allen sich ergebenden rechtlichen Fragen auf den Gebieten:

  • Scheidung
  • Ehegattengetrenntlebensunterhalt / nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt
  • Zugewinn
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrechten mit Kindern
  • Ehewohnung

Soweit möglich werden einvernehmlich Lösungen angestrebt, die dem Interesse des Mandanten gerecht werden. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, aber auch eine ggf. erforderliche gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten, wenn eine einvernehmliche Regelung/Lösung nicht möglich ist.

Arbeitsrecht

Als seit vielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätiger Anwalt habe ich sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten vertreten und kenne daher die Interessens- und Zielrichtung beider Seiten sehr gut. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in dem Bereich von Kündigungs-/ Kündigungsschutzangelegenheiten, aber auch rund um eine arbeitsrechtliche Abmahnung und Arbeitnehmerhaftungsfragen.

 

Mietrecht u. Wohnungseigentumsrecht

Die Anforderungen, welche vom Gesetzgeber und nach der mietrechtlichen Rechtsprechung an Vermieter und Verwalter gestellt werden, haben sich erheblich verschärft. Schon Kleinigkeiten und geringe Formfehler können zu Rechtsverlusten führen, die häufig erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Meine Kanzlei vertritt Ihre Interessen, sowohl als gewerblicher und privater Vermieter, aber auch als Mieter, als Wohnungseigentümer oder als Hausverwalter. Zu den Tätigkeitsbereichen zählen insbesondere:

    • Mietvertragsgestaltung
    • Kündigung des Mietvertrages
    • Zahlungsverzug des Mieters
    • Mietminderung
    • Schönheitsreparaturen
    • Betriebskostenabrechnung
    • Hausgeld
    • Eigentümerversammlungen

Erbrecht

Meine Kanzlei betreut und berät Sie bei dem Entwurf von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen, informiert Sie über Rechte und Pflichten von Erbengemeinschaften, unterstützt Sie bei der Beantragung eines Erbscheins, steht Ihnen in pflichtteilsrechtlichen Angelegenheiten/ bei Fragen der Enterbung zur Seite. Unterstützung und Vertretung erhalten Sie durch meine Kanzlei auch in Angelegenheiten der Testamentsvollstreckung der Vermögensverwaltung, sowie bei der Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Zur Klärung steuerrechtlicher Fragen kooperiert meine Kanzlei mit der HAGEMANN & KOLLEGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH, Von-Stauffenberg-Straße 1a, 21365 Adendorf

Inkasso

Meine Anwaltskanzlei vertritt Sie von der Mahnung bis zur Zahlung Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist zur gängigen Praxis geworden. Die hierdurch entstehenden Schäden sind gravierend, weil nicht nur wertvolle Arbeitskraft für die Zahlungsüberwachung und Mahnung eingesetzt werden muss, sondern auch die eigene Liquidität erheblich eingeschränkt/gefährdet wird. Forderungsausfälle aufgrund der Nichtbeitreibbarkeit gegenüber dem Schuldner können das eigene Unternehmen und die eigene Existenz bedrohen.

Gläubigern ist daher zu empfehlen, mit Inkassomaßnahmen nicht zu lange warten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bestehende Forderungen verjähren. Die Durchsetzbarkeit und die Möglichkeit der Realisierung von Ansprüchen werden erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter der Forderung geringer. Hinzu kommt, dass der Schuldner in der Regel diejenigen Gläubiger bevorzugen und befriedigen wird, welche den größten Druck aufbauen. Wer daher zu lange mit der Durchsetzung seiner Forderung abwartet, setzt sich hierdurch selbst an die letzte Stelle der Liste der zu befriedigenden Gläubiger des Schuldners.

Das Inkasso bzw. die Forderungsbetreibung durch einen Rechtsanwalt ist eine effektive und seriöse Beitreibung einer Forderung. Meine Anwaltskanzlei wird mit Ihnen erörtern, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die voraussichtlich effektivste sein wird, denn nicht immer macht es Sinn, zu versuchen, Forderungen beizutreiben und hierdurch weitere Kosten zu verursachen.

Können Sie Ihr persönliches Anliegen den aufgeführten Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten nicht zuordnen?

Sie können mich gerne kontaktieren, damit wir Ihre Angelegenheit gemeinsam erörtern.